Vielen Bürgern geht es so: Für den ersten Wahlgang wurde die Wahlbenachrichtigungskarte gut aufbewahrt, aber zur Stichwahl ist sie jetzt nicht aufzufinden. Kann passieren – zumal für die Stichwahl keine neuerlichen Wahlbenachrichtigungen verschickt wurden. Wählen kann man trotzdem. Es genügt, den Personalausweis mit ins Wahlbüro zu bringen. Ist man dort im Wählerverzeichnis eingetragen, steht der Stimmabgabe nichts mehr im Weg.
Ausnahme: Alle Wähler, die beim ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hatten, erhielten automatisch ihre Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl. Diese Wähler dürfen ausschließlich mit den zugesandten Briefwahlunterlagen wählen. Auch am Wahlsonntag können die Wahlbriefe noch im Rathaus bis zur Schließung der Wahllokale um 18 Uhr abgegeben werden.