Besorgte Bürger machten Verwaltungsmitarbeiter aufmerksam, dass in St. Ingbert unseriöse Feuerlöscher-Prüfer unterwegs sind. So betrat in dieser Woche eine Person mit einer auffälligen Jacke – mit Aufschrift Brandschutz – St. Ingberter Geschäfte. Den Inhabern teilte er mit, dass er die Feuerlöscher im Auftrag der Feuerwehr, der Stadt und des TÜV’s überprüfen muss.
Den Geschäfteinhabern werden Anzeigen und Bußgelder angedroht, die zu zahlen sind, wenn nicht in kürzester Zeit die Feuerlöscher gewartet oder gekauft werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nur die Brandschutzdienststelle der Stadt St. Ingbert, die untere Bauaufsicht und das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) das Vorzeigen oder das Prüfen von Feuerlöschern verlangen darf. Im Brandfall werden Sachversicherer die Frage stellen, wo vorgeschriebene Feuerlöscher vorhanden waren. Wo und wie viele Feuerlöscher in Gewerbebetrieben vorhanden sein müssen, schreibt die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) vor.
In privaten Wohnhäusern und Wohnungen sind keine Feuerlöscher erforderlich. Dennoch empfehlen die Brandschutzdienststelle und die Feuerwehr einen Feuerlöscher in den eigenen vier Wänden.
Weitere Tipps:
– Feuerlöscher helfen im Brandfall nur, wenn sie geprüft sind und funktionieren. Der Gesetzgeber schreibt vor, die Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre von einer befähigten Person überprüfen zu lassen.
– Wenn Sie nicht ohnehin schon einen Prüfvertrag für Ihre Feuerlöscher haben, erkundigen Sie sich nach seriösen Prüfern bzw. Prüfdiensten.
– Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz (bspw. Rauchmelder) und entsprechende Brandschutzaufklärung können Menschenleben gerettet und Sachwerte geschützt werden.
Die Brandschutzdienststelle der Stadt St. Ingbert gibt gerne weitere Auskünfte und berät in Fragen rund um den vorbeugenden Brandschutz.