Das Landesverwaltungsamt (LAVA) hat die Beanstandung der SPD-Ortsratsfraktion wegen Beteiligung von zwei befangenen Ortsratsmitgliedern an der Abstimmung über die Legalisierung des Weidezaunes im Elstersteinpark als unzulässig zurückgewiesen. Nach Auffassung des LAVA kommt ein solches Beanstandungsrecht ausschließlich dem Oberbürgermeister zu.
Darüber hinaus macht das LAVA Ausführungen in der Sache selbst, die wir so nicht stehen lassen können. Es stellt erstens in Frage, dass den an der Entscheidung beteiligten Ortsratsmitgliedern Bodo Marschall und Ortsvorsteher Ulli Meyer, durch die Entscheidung ein unmittelbarer Nachteil hätte entstehen können. Dem ist zu entgegnen, dass den beiden, als Verursacher des Illegalen Zustandes, eine Schadensersatzpflicht, also ein unmittelbarer Nachteil, für den Fall drohte, dass der Ortsrat den Zustand nicht im Nachhinein legalisiert hätte. Zweitens wird gegen eine Befangenheit der beiden Ortsratsmitglieder geltend gemacht, die SPD-Fraktion habe die Befangenheit der Ortsratsmitglieder in der fraglichen Sitzung nicht thematisiert. Thematisieren kann man nur Sachverhalte, von denen man mit einem ausreichenden Grad an Gewissheit Kenntnis hat. Ansonsten setzt man sich der Gefahr einer Falschbehauptung aus. Zum Zeitpunkt der Sitzung hatte die SPD-Fraktion diese Kenntnis nicht. Im Gegenteil, es stand die Feststellung des Ortsvorstehers in der SZ vom 02.06.2018 im Raum, „das Projekt habe trotz öffentlicher Vorstellung <>“. Im Nachhinein muss dies als eine Täuschung der Öffentlichkeit angesehen werden. Man darf doch annehmen, dass ein Auftraggeber weiß, was er in Auftrag gibt. „Soweit sich das LAVA zur Sache selbst einlässt, stellt sich dies für uns als ein Parteiengutachten dar, das einer objektiven rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird“, so SPD-Fraktionschef Siegfried Thiel.
Für ihn bleibt festzuhalten, dass mit der Entscheidung des LAVA der Ortsratsbeschluss zur nachträglichen Legalisierung des Weidezaunes in dem Elstersteinpark wirksam bleibt. Eine letzte Möglichkeit dies zu verhindern, sieht er darin, dass der Oberbürgermeister von seinem Beanstandungsrecht Gebrauch macht und den Beschluss gegebenenfalls durch ein unabhängiges Gericht überprüfen lässt.
Verbleibt es bei dem Beschluss, so sieht Thiel durch illegal geschaffene Tatsachen, die wenig mit einem Park zu tun haben, die Chance vereitelt, die ehemalige Parkanlage des Schlosses Elsterstein wieder in ihrem ursprünglichen Parkcharakter sichtbar zu machen, wie es ursprünglich Absicht war.