In der Diskussion um die zukünftige Abfallentsorgung sind die Würfel gefallen. Trotzdem reproduziert der SPD-Fraktionsvorsitzende SVEN Meyer nach Ansicht der Grünen Stadtratsfraktion wie eine tibetische Gebetsmühle die Propaganda des EVS.
Dazu der Grüne Stadtrat und langjährige Beigeordnete Adam Schmitt: „Als ich 2004 den Geschäftsbereich Abfall verantwortlich übernommen habe hatte ich 3 wesentliche Ziele:
- Abfallverwiegung und Verbesserung des Angebots des Wertstoffhofes. Dieses rohstoff- und umweltpolitische Ziel habe ich 2011 umgesetzt.
- Abfallentsorgung in der Gesamtstadt durch den Bauhof mit tariflich abgesicherten Mitarbeitern dieses Ziel ist seit 2006 für die Gesamtstadt einschließlich Rohrbach, Hassel und Oberwürzbach umgesetzt.
- Abfallentsorgung ohne Zuschüsse aus dem Haushalt der Stadt. Dieses Ziel wurde bis 2014 nur zum Teil erreicht. Drohte 2006 noch ein Defizit von 600 T € aus der Abfallentsorgung (Restmüll, Wertstoffe, Bioabfall, Grünschnitt, Bauschutt) so konnte diese Defizit auf ca. 200 T € pro Jahr gesenkt werden. Mit dem § 3 Beschluss hat die Stadt nun ab 2016 die Gebührenhoheit und kann kostendeckende Gebühren erheben.
Damit ist für mich der letzte Baustein eine rechtskonformen Abfallpolitik in St.Ingbert abgearbeitet.“
Für Adam Schmitt sind die Vorwürfe der SPD nicht nachvollziehbar. Denn vor dem Hintergrund einer zusätzlichen Gebührenforderung der EVS-Geschäftsführers Karlheinz Ecker, SPD, an St.Ingbert in 2014 von 700 T € ohne die Zusicherung einer auskömmlichen Finanzierung der Dienstleistungen der Stadt war eine Unverschämtheit, die durch nichts gerechtfertigt war.
Bereits 2012 wurde ohne Protest der SPD eine Abschätzung von Einnahmen und Kosten der Abfallentsorgung in St. Ingbert unter den Bedingungen von § 3 vorgenommen und in einem Pressegespräch kommuniziert. Schon damals war klar, dass Gebühren und Erlöse aus St.Ingbert ungefähr die Kosten für den EVS-Bereich decken und mit den Einsparungen bei der Restmüllverbrennung durch die Kündigung der MVA Neunkirchen Spielraum für eine Realisierung von § 3 in St.Ingbert ohne Gebührenerhöhung schafft.
Die Einschaltung eines Wirtschaftsprüfers zur Konkretisierung des Gebührenbedarfs und zur Aufstellung des Wirtschaftsplans für den Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb-St.Ingbert(ABBS) war Teil des §3 Beschlusses im Dezember 2014, der mit 2/3 Mehrheit im Stadtrat beschlossen und im Mai 2015 erneuert wurde. Die Zahlen des Wirtschaftsprüfers zeigen einen deutlich geringeren Gebührenbedarf in St.Ingbert, als vom EVS reklamiert.
Nach Auffassung von Adam Schmitt sollte die SPD nun den Wirtschaftsplan abwarten, bevor sie weiter über ungelegte Eier philosophiert. Denn mit den neuen Gestaltungsspielräumen kann die Stadt nach seiner Ansicht endlich ohne Subventionierung der Abfallentsorgung aus dem Kommunalhaushalt die Abfallentsorgung gestalten. Deshalb sollte unser Oberbürgermeister Hans Wagner ebenfalls zufrieden sein, weil die Koalition die Finanzierung der Abfallentsorgung in St. Ingbert aus der rechtlichen „Grauzone Fuhrparkkommune“ bringt und auf die rechtssichere Basis des § 3 stellt. Zudem sollte sich unseren Oberbürgermeister über der Beitrag des §3 Beschlusses zur Haushaltskonsolidierung freuen.