Die Fraktion die Linke im Stadtrat St. Ingbert hält es für absolut unverständlich, dass der Oberbürgermeister ihren Eilantrag auf Erklärung der Gemeinde zum Sicheren Hafen für Geflüchtete erneut nicht auf die Tagesordnung für den heutigen Stadtrat gesetzt hat. Sie ruft zur regen Teilnahme an der Protestkundgebung auf, die am 29. September um 17.30 vor der Stadthalle stattfinden wird.
Wie die Fraktion in ihrem erneuten Resolutionsantrag ausführt, ist sie der Auffassung, dass das Landesverwaltungsamt in seiner Auslegung des Kommunalrechts irrt und dass die Angelegenheit sehr wohl unter das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde fällt. Weder Herr Dr. Meyer noch das LaVA sind rechtsprechende Instanzen. Wie man durch kurze Internetrecherche erfahren kann, kam es allein in diesem Jahr schon mehrfach vor, dass saarländische Gemeinden Beschlüsse gefasst haben, die zuvor vom Landesverwaltungsamt für unzulässig erklärt wurden. Zuletzt geschah dies z.B. diesen Sommer in der Gemeinde Püttlingen, welche (auch mit den Stimmen der CDU!) trotz vorherigen Einspruchs der Kommunalaufsicht nun die örtliche Gastronomie finanziell unterstützt, sowie vor zwei Wochen in Ottweiler, wo der Stadtrat (unter CDU-Ägide!) genau die Resolution zum Sicheren Hafen verabschiedet hat, welche die Dengmerter CDU nun provokativ als „Rechtsbruch“ bezeichnet. Ein solches Urteil müsste im Zweifelsfall wohl eher dem Verwaltungsgericht überlassen werden.