St. Ingbert setzt Wassergesetze in den Bebauungsplänen nicht um
Nach Beschwerden von Investoren wegen des Zwangs zur Versiegelung von Parkflächen auf dem „Gelände Kleber Süd“ hat sich die Grüne Fraktion im Stadtrat die aktuellen Bebauungspläne vorgenommen. Dazu der Grüne Gewässerexperte und Beigeordnete Adam Schmitt: „Seit 2001 werbe ich zuerst über die Lokale Agenda 21 und dann als Stadtrat für einen vernünftigen Umgang mit Regenwasser in der Stadt. Die gesplittete Abwassergebühren (für Regenwasser und Schmutzwasser) und die Versickerung von Regenwasser auf städtischen und privaten Flächen wurden inzwischen häufig umgesetzt. Dies sind Maßnahmen, die angesichts von Millionenschäden in St. Ingbert und anderen Gemeinden des Landes durch die Starkregen verstärkt betrieben und umgesetzt werden müssen. Der Entwässerungsbetrieb hat mit der Überprüfung des städtischen Kanalnetzes und der Errichtung von Trennkanalisationen vorbildliches geleistet. Angesichts dieser positiven Rahmenbedingungen ist völlig unverständlich, dass die Stadtplanung in aktuellen Bebauungsplänen des Gewerbegebietes Kleber Süd die Versickerung von Regenwasser unter Bezug auf eine Verordnung aus 1991 verbietet. Denn das saarländische Wassergesetz(SWG) aus 1999 und eine Verordnung aus 2000 hat die Regeln aus 1991 außer Kraft gesetzt.“
Die Grüne Ratsfraktion ist entsetzt über den Rückfall in alte Traditionen umweltfeindlicher Stadtplanung in der Biosphärenstadt St. Ingbert. Sie kann nicht nachvollziehen, dass sich St. Ingbert um Preise für Nachhaltigkeit bewirbt und gleichzeitig Abwasserbetrieb und Stadtplanung aneinander vorbeiarbeiten. In diesem Zusammenhang erinnert die Grüne Ratsfraktion daran, dass sie bereits 2008 eine Anpassung der B-Pläne an das aktuellen Umweltrecht, insbesondere das Wasserrecht, eingefordert hat, um solche Pannen wie im aktuellen Fall zu vermeiden.
Angesichts der großflächigen Versiegelung von Flächen auf dem Gelände Kleber Süd, dessen Regenwasser über den Kleber-Weiher in die Innenstadt Richtung Engelbert Kirche fließt, fordern die Grünen im nächsten Ausschuss Auskunft von Oberbürgermeister Hans Wagner zu folgenden Fragen:
1. Warum wurden im B-Plan Gelände Kleber Süd die Vorschriften von § 49a SWG nicht umgesetzt, die für Regenwasser den Vorrang der Versickerung vorsieht
2. Wie groß sind die versiegelten Flächen im Bereich Kleber Süd und welcher Anteil entfällt auf gering belastete und damit versickerungsfähige Dach- und Parkflächen
3. Recht der Kleber-Weiher aus, um bei Starkregen das Wasser der zusätzlichen versiegelten Flächen zu puffern oder muss der Weiher erweitert werden
4. Welche zusätzlichen Risiken für Überschwemmungen der Innenstadt bei Starkregen ergeben sich aus der Versiegelung des Geländes Kleber Süd
5. Welche Maßnahmen der Stadtplanung sind zum Schutz der Innenstadt gegen Starkregen vorgesehen
6. Was will der Oberbürgermeister tun, um zukünftig solche Pannen zu vermeiden
Für die Grüne Fraktion muss angesichts des Klimawandels der Schutz vor Schäden durch Starkregen zum zentralen Thema einer nachhaltigen Stadtplanung werden.