Sankt Ingberter Trinkwasser schützen! – Bürger zum Widerspruch aufgerufen!
„Der derzeit von Seiten der RAG geplante Anstieg des Grubenwassers birgt unbeherrschbaren Gefahren für das Trinkwasser in Sankt Ingbert“, so der Vorsitzende der Sankt Ingberter Grünen, Rainer Keller.
„Grubenwasser ist eine Gefahr, da es stark salzhaltig und schadstoffbelastet ist. Falls sich Grubenwasser mit Trinkwasser vermischt, wäre unser Trinkwasser unwiderruflich kontaminiert“, betont Keller.
„Das aktuelle Gutachten von Hydrogeologen Prof. Jürgen Wagner zum geplanten Anstieg des Grubenwassers auf minus 320 m NN belegt, dass die Auswirkungen -anders als vielfältig noch vor der Landtagswahl dargestellt- auch das Gebiet der Stadt Sankt Ingbert betreffen, denn laut der gutachterlichen Beurteilung kann nicht ausgeschlossen werden, dass es schon in der jetzigen Phase des Grubenwasseranstiegs für die Wassergewinnungsgebiete im Scheidter Tal zu Beeinträchtigungen kommt. Der Gutachter empfiehlt ein „Monitoring“ für das Scheidet Tal – wir Grüne fordern das Grubenwasser weiterhin abzupumpen“, so Keller weiter.
„Aus meiner Sicht ist zudem das bisherige landesweite Genehmigungsverfahren zumindest fragwürdig, da anfänglich Sankt Ingbert immer als vom Grubenwasseranstieg nicht betroffen deklariert wurde und sich nun „plötzlich“ eine potentielle Gefährdungslage für unsere Stadt ergibt“, merkt Keller an.
„Jeder Bürger ist aufgerufen gegen den Grubenwasseranstieg Stellung zu beziehen! Noch bis 15.11. liegen die Unterlagen zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren im Rathaus aus. Zudem kommt das Thema auf Antrag der Grünen in den Umweltausschuss, mit dem Ziel, dass auch die Stadt Sankt Ingbert ihre Einwendungen formuliert“, so Keller und führt weiter aus „Dass die Unterlagen gerade jetzt den Bürgern und den kommunalen Gremien zugänglich gemacht werden, zum Jahresende, wo in den Rathäusern die letzten Sitzungen der Stadträte und Ausschüsse mit sowieso schon prall gefüllten
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PM B90G 20171109 V1 Grubenwasser.doc
Zuletzt gespeichert: 09.11.2017 20:21:00
Tagesordnungen für das zu Ende gehende Jahr vorbereitet werden, dass genau dieser Zeitraum gewählt wurde für die Phase der Einsichtnahme und der Eingaben, das kann doch kein Zufall sei und zeugt von der Geisteshaltung der handelnden Akteure, die versuchen ihr Handeln im Trubel von Weihnachten und Jahreswechsel zu verschleiern“, vermutet Keller.
„Bis 15. Januar 2018 sind Eingaben möglich. Man muss für seine Einwände nicht Bezug nehmen auf die derzeit öffentlich ausgelegten Unterlagen und auch keine Experten sein“, betont Keller.
„Jeder Einwand, jede Stellungnahme muss bearbeitet werden und bietet die Chance, den Grubenwasseranstieg derzeit zumindest zeitlich zu verzögern und damit Zeit zu gewinnen, bis u.U. weitere juristische Eingaben die Genehmigung des Grubenwasseranstiegs vielleicht doch noch kippen. Daher sollten jeder Bürger sein Recht ergreifen und bis einschließlich 15.01.2018 schriftlich beim Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler oder bei der Stadt Sankt Ingbert, Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren weitere Einwendemöglichkeiten nahezu ausgeschlossen.
Die Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders enthalten, Bezug nehmen auf den geplanten Grubenwasseranstieg auf minus 320 m NN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel und das Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen, sprich die Gefährdung der Trinkwasserqualität in Sankt Ingbert. Technische oder juristische Formulierungen sind hierzu nicht notwendig“, erläutert Keller abschließend.