„Intelligentes Baulücken- und Altbaumanagement statt Ausweisung großer Neubaugebiete. Die Kernstadt zum urbanen, jungen und modernen Stadtquartier machen!“ sind für Ortsvorsteher Ulli Meyer die zentrale Erkenntnisse nach den Bürgerterminen zu potenziellen Neubaugebieten. Ein Gutachter der Stadt hatte u.a. für St. Ingbert-Mitte vorgeschlagen, gegenüber der Südschule, in der Pfuhlwiese und auch am Alten Friedhof Neubaugebiete zu auszuweisen.
Aus den Diskussionen mit vielen Anwohnern sei jedoch klar geworden: Angesichts des Bevölkerungsrückgangs sei es die wichtigste Aufgabe, die bestehende und in den nächsten 15 Jahren freiwerdende Bausubstanz für neue St. Ingberter attraktiv zu halten. Ziel müsse ein ruhiges, qualitätsvolles Wohnen mit viel Grün in lebendigen Stadtquartieren sein. Daher sei z.B. auch eine städtebauliche Weiterentwicklung der Gartenstraße und des Neunkircher Weges insbesondere durch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung notwendig.
Die Erschließung zusätzlicher Neubauflächen sei lediglich im untergeordneten Umfang notwendig. Nach den vor Ort Terminen sei auch klar, dass die Bauvorschlägen an den Häusern der Anwohnern, nicht an finanziellen Interessen von Investoren orientieren müssen. Aus den Diskussionen an der Südschule und der Pfuhlwiese zeige sich, dass die Frage der Verkehrssituation aus Sicht der Anwohner bei der Erstellung des Gutachtens ebenso unzureichend bewertet worden sei wie die Grünflächen. Neubaugebiete seien dort daher kritisch zu sehen. Neubauflächen seien demgegenüber insbesondere dort sinnvoll, wo städtebauliche Missstände beseitigt werden können und Gebiete für die Zukunft aufgewertet werden können wie z.B. das Gelände der WVD in der Innenstadt.
Insbesondere für die Innenstadt gelte es, eine zukunftsorientierte und an qualitätsvollem mit viel grün verbindlichem Wohnen orientierte Planung vorzulegen, die die Kernstadt – das Gebiet zwischen Wollbachstraße und Kohlenstraße – zu einem urbanen, jungen und modernen Wohngebiet mache.
Die bestehende Bausubstanz müsse überprüft werden und die Stadtverwaltung müsse Pläne vorlegen wie sie die Aufwertung dieses Viertels z.B. mit Hilfe des Städtebaurechts bewerkstelligen könne.