Maskenpflicht und Hygienemaßnahmen bei der Bundestagswahl

Oberstes Ziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Gewährleistung eines hohen Infektionsschutzes für alle Wählerinnen und Wähler, alle Mitglieder der Wahlvorstände und alle weiteren Personen, die sich in den Wahlräumen aufhalten.

Die Gemeinden gewährleisten durch ihre organisatorischen Vorkehrungen sowohl bei der Briefwahl in den Räumen der Gemeindeverwaltung als auch bei der Urnenwahl in den Wahlräumen am 26. September 2021 die Einhaltung der Hygienemaßnahmen (z. B. Abstandsgebot, Laufwege, Desinfektionsmöglichkeit, regelmäßiges Lüften).

Bei der Urnenwahl und bei der Briefwahl vor Ort gilt nach der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlräumen. Eine Ausnahme von dieser generellen Maskenpflicht ist nur durch Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests möglich.

Wenn kein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist der Zutritt zum Wahlbüro ohne Maske nicht gestattet.

Mit der Briefwahl und der postalischen Rücksendung des Wahlbriefes an die Gemeinde kann die Teilnahme an der Wahl vollständig kontaktlos erfolgen.

Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl 2021: www.bundeswahlleiter.de oder www.wahlen.saarland.de

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