Unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt es zur Zulässigkeit der Rückerstattung von Elternbeiträgen. Die Frage stellt sich, wenn der Streik, der derzeit eine Vielzahl von Kindertageseinrichtungen lahmlegt, über eine längere Zeit andauert. Dann sparen Kommunen Geld, weil für die Streiktage an die Streikenden kein Gehalt gezahlt wird.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Rückerstattung der Elternbeiträge besteht nicht. Nachdem nun landesweit diskutiert wird, inwieweit die Rückerstattung überhaupt möglich und zulässig ist, wird Oberbürgermeister Hans Wagner den Weg über den Stadtrat gehen. Er wird nach Streikende dem Rat vorschlagen, den Elternanteil, dem streikbedingt keine Leistung gegenübersteht, zu erstatten.