Briefwahllokal ab Montag, 28. April, geöffnet –
Am 25. Mai 2014 finden die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl), die Direktwahl des Landrates des Saarpfalz-Kreises (Landratswahl) sowie die Wahlen zum Kreistag, zum Stadtrat und zu den Ortsräten (Kommunalwahlen) statt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in St. Ingbert wohnen.
Unter den gleichen Voraussetzungen sind zu den Kommunalwahlen auch rund 1.300 Bürgerinnen und Bürger aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt.
Zwischen dem 25. April und 3. Mai 2014 werden rund 31.000 Wahlberechtigte in St. Ingbert ihre Wahlbenachrichtigungskarten erhalten.
Wer in seiner Mobilität beeinträchtigt oder gehindert ist, am Wahltag sein Wahllokal aufzusuchen, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.
Briefwahlunterlagen müssen bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Hierzu kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwendet werden, die ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Umschlag der Stadtverwaltung übersandt oder im Rathaus abgegeben werden muss. Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen auch per Fax oder E-Mail angefordert werden. Das elektronische Antragsformular wird ab 28. April 2014 auf der Homepage der Stadtverwaltung bereitgestellt. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, wird bei Online-Anträgen dringend empfohlen, die auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckte Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer in der Eingabemaske anzugeben.
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden per Post an die Wahlberechtigten gesandt. Jeder Briefwähler muss darauf achten, dass seine Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag bei der Stadtverwaltung eingegangen sind. Sowohl die für die Europawahl bestimmten roten Wahlbriefe als auch die rosafarbenen Wahlbriefe für die Kommunalwahlen werden im Bereich der Deutschen Bundespost gebührenfrei befördert. Selbstverständlich können die Wahlbriefe auch im Rathaus abgegeben werden.
Für die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an eine andere Person als den Wahlberechtigten selbst ist eine schriftliche Empfangsvollmacht erforderlich, die zur Verfahrenserleichterung auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist. Allerdings darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Sie muss dies vor der Empfangnahme der Unterlagen gegenüber dem Gemeindewahlleiter schriftlich versichern.
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag nicht im Wahllokal wählen können, sondern ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen wollen, haben ab Montag, 28. April 2014, bis einschließlich Freitag, 23. Mai 2014, Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Das für die Briefwahl vor Ort eingerichtete Büro befindet sich im Kleinen Sitzungssaal im 4. Stock des Rathauses und wird wie folgt geöffnet sein: montags bis mittwochs von 9 bis 15 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr (am Freitag, dem 23. Mai 2014, von 9 bis 18 Uhr).
Für die Urnenwahl ist das Stadtgebiet in 31 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt ist. Die Nummer des Wahlbezirks und der Wahlraum, der am Wahlsonntag aufgesucht werden muss, sind auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt. Gegenüber der letzten Wahl hat sich eine Änderung in den Wahlbezirken 10 und 11 ergeben. Diese beiden Bezirke umfassen im Wesentlichen den Bereich der Innenstadt. Die betreffenden Wahlberechtigten können ihre Stimme statt wie bisher in der Wiesentalschule barrierefrei im benachbarten Kinderhaus in der Rickertstraße 39 abgeben.