Bei einem Haushaltsvolumen von rund 70 Millionen Euro zumindest am Ende des Planungszeitraumes 2018 durch ergebnisverbessernde Maßnahmen eine schwarze Null zu erreichen – die Zahlenmenschen im Geschäftsbereich Finanzen im Rathaus rechnen mit Hochdruck um dieses Ziel zu erreichen und um dem Stadtrat gute Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Der Rat wird in den nächsten Wochen formulieren müssen, wohin er die finanziellen Weichen für die Stadt stellen will. Dabei wird es um die Benennung der einzelnen Investitionsmaßnahmen gehen, die mit der Kreditermächtigung in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro, die die Kommunalaufsicht der Stadt zur Finanzierung von Investitionen zubilligt, finanziert werden können, aber auch um noch zu realisierende deutliche Ergebnisverbesserungen.
Bereits im September des vergangenen Jahres hatte die Verwaltung einen beratungsfähigen Haushaltsplanentwurf fertiggestellt und dem Rat vorgelegt. Eine Vorabstimmung des Zahlenwerkes mit der Kommunalaufsicht hatte ergeben, dass dieses, mit Ausnahme des noch zu kürzenden Investitionsprogrammes, genehmigungsfähig sei und sogar aufgrund der von der Verwaltung durch ergebnisverbessernde Maßnahmen eingeleiteten, positiven Entwicklung des Jahresergebnisses, die restriktiven Kreditaufnahmebestimmungen zur Finanzierung von Investitionen gelockert werden könnten. Allerdings brach just zu diesem Zeitpunkt die Nachricht von einer anstehenden massiven Erhöhung der Kreisumlage herein. Damit war das ursprünglich vorgelegte Zahlenwerk Makulatur. Da zu dem die Einnahmeseite aufgrund der sich eintrübenden Konjunktur, der fehlenden aktuellen Steuerschätzung des Bundes, den geplanten Veränderungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, den neuen Anteilen an den Gemeinschaftssteuern nur schwer verlässlich abzuschätzen war, plädierte der Stadtrat dafür, die Haushaltsberatungen zu unterbrechen und den neuerlichen Einstieg dann vorzunehmen, wenn belastbare Zahlen vorliegen.
Heute ist klar, dass gegenüber dem ursprünglich errechneten Planentwurf rund 400. 000 Euro zusätzlich eingespart werden müssen, um den Haushalt ausgleichen zu können.
In früheren Jahren hatte die Verwaltung dem Stadtrat ein sich an der Höhe des genehmigungs-fähigen Kreditrahmens orientierendes und somit ein nach den Vorstellungen der Verwaltung gekürztes Investitionsprogramm vorgelegt. Sie musste sich regelmäßig deswegen vorwerfen lassen, dem Stadtrat Entscheidungen vorwegzunehmen und den Gestaltungsrahmen des Rates zu beschneiden. Nachdem bei den aktuellen Haushaltsberatungen aus dem Rat gefordert wird, „ergebnisoffen Einnahme- und Ausgabeszenarien zu diskutieren“, hat die Verwaltung diese Kürzung des Investitionsprogrames nicht vorgenommen, sondern es diesem Gremium überlassen, Schwerpunkte zu setzen. Dies bedeutet für den Rat insoweit eine Herausforderung, als sich die Ratsmitglieder tief in das vorliegende Zahlenwerk einarbeiten müssen. Andererseits ist der Stadtrat nun tatsächlich in der Verantwortung, Prioritäten zu setzen bei der Aufstellung des Investitionsprogrammes sowie die Ergebnisverbesserungsmaßnahmen in Abstimmung mit der Verwaltung zu bestimmen. Die Verwaltung arbeitet den Mandatsträgern insoweit zu, als sie, ohne bestimmte Entscheidungen zu favorisieren, Rechenmodelle bereitstellt, die die Auswirkung von Einnahmeerhöhungen – beispielsweise durch Steuererhöhungen – erklären. Die letztliche Entscheidung allerdings ist Sache des Stadtrates.