Für die Tagesordnung Bau,- Umwelt,- und Verkehrsausschuss am 25.September 2013
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister !
Anlässlich der Trauerweidenfällung in der Gustav – Claus-Anlage in 2013, die viel Bürgerkritik erfuhr, bittet die grüne Fraktion die Verwaltung darzulegen , nach welchen Prüfverfahren, Berechnungsmethoden oder mit welcher Technik ( z.B. Resistographen ) die alten wertvollen Bäume begutachtet werden.
Welche Baumschäden müssen durch Begutachtung eindeutig festgestellt sein, um einen Baum aufgrund der Verkehrsicherungspflicht fällen zu müssen. Trifft Herr Lambert die Emtscheidung alleine , oder holt er zusätzlichen gutachterlichen Rat ein ? Wann reicht ein Zurückschneiden der Bäume ?
Um diese Antworten bitten wir Sie insbesondere im Hinblick auf die schon angekündigte Fällung einer alten großen Pappel in der Gustav – Claus-Anlage.
Für Anwohner und Besucher des Parkes ist der Verlust von solch alten, ökologisch und sozial wertvollen Bäumen in ihrer vertrauten, geliebten Umwelt sehr schmerzhaft .Um so mehr, wenn die Fällung vorher von der Stadt nicht angekündigt und begründet wird. So empfinden viele Bürger die Baumfällung als willkürlich. Warum werden die Anwohner/ Bürger vorher nicht umfassender informiert ?
Es wäre für die Menschen sehr tröstlich und auch für den ökol.Ausgleich angebracht, umgehend unter Beteiligung der Bürger einen Ersatzbaum zu pflanzen. Dies wäre unserer Biosphärenstadt angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis 90 / Die Grünen St. Ingbert , Stadtratsfraktion
Jürgen Berthold