Bei der Aufstellung der Wahlplakate in St. Ingbert und Ortsteilen herrscht offenbar bei allen Parteien Einigkeit. Jede Straßenbeleuchtung und jede Stelle wird genutzt um auf sich aufmerksam zu machen, oft zum Ärgernis der Bürger. So kann ein Wahlplakat schnell zur Verkehrsgefährdung werden, wie hier in der Oststraße.
Es gibt strenge Regeln im Umgang mit Wahlplakaten, die regional unterschiedlich sind. Manche Städte und Gemeinden verbieten beispielsweise die Plakatierung im Stadtkern oder an historischen Gebäuden. Generell darf ein Plakat allerdings nicht den Verkehr gefährden. Drei Tage nach der Wahl müssen sämtliche Wahlplakate und -tafeln entfernt werden. Passiert dies nicht kann die Stadt die Plakate entfernen und die Kosten der entsprechenden Partei in Rechnung stellen. Ein eigenmächtiges Entfernen ist allerdings verboten, denn auch wenn ein Plakat direkt vor der Haustür hängt darf es dort bis zum 28. Mai hängen bleiben.