Aufgrund der derzeit gültigen Rechtsverordnung des Saarlandes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist eine Durchführung des Johannismarktes in der Fußgängerzone nicht möglich.
Der Markt hätte am 14.6. stattfinden sollen.
Krammarkt 2014
Aufgrund der derzeit gültigen Rechtsverordnung des Saarlandes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist eine Durchführung des Johannismarktes in der Fußgängerzone nicht möglich.
Der Markt hätte am 14.6. stattfinden sollen.