Aufgrund der derzeit gültigen Rechtsverordnung des Saarlandes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist eine Durchführung des Johannismarktes in der Fußgängerzone nicht möglich.
Der Markt hätte am 14.6. stattfinden sollen.
Aufgrund der derzeit gültigen Rechtsverordnung des Saarlandes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist eine Durchführung des Johannismarktes in der Fußgängerzone nicht möglich.
Der Markt hätte am 14.6. stattfinden sollen.