„Ein Schritt vor – zwei zurück“, an dieses Motto eines bekannten Volksfestes erinnern die Entscheidungen in Sachen mobiler Bürgerservice der Stadt St. Ingbert. Die offizielle Einführung eines „mobilen Angebotes auf Rädern“ für Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr in der Lage sind das Haus zu verlassen, ist für die CDU Oberwürzbach zwar ein Schritt in die richtige Richtung. „Darauf sind immer häufiger ältere Mitbürger angewiesen, denn nicht alle „amtlichen Angelegenheiten“ lassen sich per Beauftragten und Vollmacht von Familienangehörigen oder Freunden erledigen“, so die Ortsvorsitzende Lydia Schaar.
Dass zeitgleich jedoch das erst vor etwa zwei Jahren eingeführte Serviceangebot in Ortsverwaltungsstellen nun wieder zurückgenommen und beendet wird statt es flächendeckend auszubauen, halten die Oberwürzbacher Christdemokraten für falsch. Das neue Angebot kann eine sinnvolle Ergänzung aber kein Ersatz für den Service ausserhalb des Rathauses sein. Mit dieser Entscheidung gegen die Bürger in den Stadtteilen wurde seitens der Verwaltung in Sachen Bürgernähe eindeutig der Rückwärtsgang eingelegt.
„Die CDU Oberwürzbach hatte mehrfach ein mobiles ortsnahes Serviceangebot gefordert. Auch der Ortsrat Oberwürzbach hatte auf Initiative der CDU-Fraktion noch vor kurzem einen entsprechenden einstimmigen Beschluss gefasst“, erinnert Bernhard Blaumeiser, Sprecher der CDU-Fraktion im Ortsrat Oberwürzbach.
Was vor Ort gemacht werden kann, sollte auch vor Ort angeboten und erledigt werden. Das gilt nicht nur für Private – wie so gerne gefordert – sondern auch für die Stadtverwaltung St. Ingbert.
Vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft und dem allseits regelmäßig verkündeten politischen Anspruch, die Nähe zum Bürger zu pflegen, wäre es wichtig und folgerichtig, wohnortnahe Dienstleistungen zu stärken und das mobile Angebot in den Stadtteilen nicht nur für kranke Bürgerinnen und Bürger sondern für jedermann zur Verfügung zu stellen. Im Zeitalter moderner Kommunikationstechnik kein großer Aufwand sondern eine politische Grundsatzentscheidung.
Das Personal- und Kostenargument erscheint hier nur vorgeschoben. Die technische Grundausstattung ist vorhanden. Dass eine städtische Verwaltung mit rund 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (allein im Rathaus) nicht in der Lage ist in drei Ortsverwaltungssstellen (Rohrbach, Hassel und Oberwürzbach) drei bis vier Stunden wöchentlich mit einer Arbeitskraft präsent zu sein, ist nicht nachvollziehbar.
Eines muss man der Verwaltung allerdings lassen, gehandelt wurde schnell. Schon wenige Tage nach der Entscheidung des Haupt- und Personalausschusses wurden Fakten geschaffen, ohne dass die betroffenen Ortsräte auch nur über die Änderungen in ihrem Ort informiert, geschweige denn in Entscheidungsprozesse eingebunden wurden.