Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in einen neuen, befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Das neue Führerscheindokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Umtausch erfolgt gestaffelt, d.h. in der ersten Phase müssen nur Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die vor dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden.
Für die Antragstellung werden der aktuelle Führerschein, Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Sofern der Führerschein ursprünglich nicht von der Stadt St. Ingbert ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift notwendig. Diese Abschrift ist bei der letzten ausstellenden Behörde des bisherigen Führerscheins erhältlich. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 €. Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Den nachfolgend aufgeführten Tabellen können Sie entnehmen, wann welche Führerscheine umzutauschen sind.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Umtausch der vor 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19. Januar 2033
1953 bis 1958
19. Januar 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033
Eine Terminvereinbarung kann telefonisch unter 06894/13-140, 13-141 und 13-142 erfolgen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, unter
https://www.st-ingbert.de/aktuell/newsdetail-startseite/article/online-terminvergabe-jetzt-auch-fuer-buergerservice-center-moeglich/1.html einen Online-Termin zu vereinbaren.