Die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) und die Feuerwehr St. Ingbert werden in den nächsten Tagen und Wochen in Sälen, Gaststätten, Sportheimen und anderen Räumlichkeiten, welche als Veranstaltungsorte dienen, stichprobenartig kontrollieren, ob die Brandschutz- und Sicherheits-bestimmungen eingehalten werden. Hierbei sind im Interesse des Brandschutzes und der Sicherheit der Gäste folgende Auflagen zu beachten:
Alle zu Dekorationszwecken verwendeten Materialien müssen der Feuerwiderstandsklasse B 1 (schwerentflammbar) bzw. A (nichtbrennbar) entsprechen. Styropor, Papier, Holz oder Stroh und unbehandelte Stoffe erfüllen diese Anforderungen nicht.
Luftballons dürfen nur mit komprimierter Luft, nicht aber mit Edelgasen gefüllt sein.
Lampen und Scheinwerfer dürfen nicht verkleidet werden, da durch den auftretenden Hitzestau Brände entstehen können. Der Abstand von Lampen bis zur Dekoration muss mindestens 50 cm betragen.
Geprüfte Feuerlöscher müssen in ausreichender Anzahl vorhanden sein und gut sichtbar und mit Hinweispiktogramm aufgehängt werden.
Bei der Abnahme festgestellte Mängel müssen vor Veranstaltungsbeginn beseitigt werden.
Jeder Veranstaltungsraum muss (unabhängig von der Zahl der Besucher) über zwei Rettungswege verfügen, die nicht verschlossen oder zugestellt werden dürfen.
Die Ausgänge sind durch nachleuchtende Fluchtwegpiktogramme zu kennzeichnen.
Für jeweils 200 Personen einer Veranstaltung muss einer der mindestens erforderlichen zwei Ausgänge über eine Breite von mindestens 1,20 Meter Breite verfügen. Es dürfen die durch die UBA festgelegten Höchstbesucherzahlen für Versammlungsstätten nicht überschritten werden.
Genehmigte Bestuhlungspläne sind unbedingt einzuhalten. Je nach Größe der Versammlungsstätten (ab 200 Besuchern; 2 Personen / m² Veranstaltungs-fläche) müssen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen vorhanden sein, die beim Ausfall der allgemeinen Beleuchtung funktionieren, damit die Gäste problemlos die Rettungswege auffinden und benutzen können.
Erforderliche Feuersicherheitswachen und Sanitätswachen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu bestellen.
Für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften ist der Veranstalter verantwortlich und haftbar.
Für Auskünfte und Beratungen steht die UBA der Stadt St. Ingbert während den Dienstzeiten unter 06894/13-309, 13311 und 13-312 zur Verfügung.