Der Robert-Klein-Preis für besonders vorbildliche Jugendarbeit, der von der Bank 1 Saar ausgelobt wird, wurde kürzlich an den Musikverein Rohrbach vom Bund Saarländischer Musikvereine (BSM) überreicht. Zu einer Feierstunde im Jugendheim St. Johannes Rohrbach fanden sich Vertreter der Bank 1 Saar und des BSM, die Vorstandschaft des Musikvereins, zahlreiche Eltern und natürlich die Musikerinnen und Musiker der Nachwuchsorchester des Vereins ein.
Als einer der ersten Musikvereine gründete der MV Rohrbach im Jahr 2000 ein Schülerorchester. Die musikalische Früherziehung beginnt bei dem Rohrbacher Kulturträger aber bereits mit der Blockflötengruppe bei der Kinder ab 5 Jahren das Blockflötenspiel erlernen. Seit kurzem unterhält der Musikverein eine Kooperation mit der Gemeinschaftsschule Rohrbach im Rahmen einer Instrumental AG. Doch neben der musikalischen Ausbildung werden auch Freizeitunternehmungen für die Jugendlichen angeboten. Stefan Abel – 1. Vorsitzender des Musikvereins – stellte hier in seiner Ansprache besonders die Probenwochenenden in Falkenstein, Zeltlager und Ausflüge z.B. in den Europapark in den Vordergrund. Abel dankte den Ausbildern und Dirigenten der Orchester, dem Jugendleiter René Bott aber auch allen aktiven Nachwuchsmusikerinnen und Musiker für das gezeigte Engagement.
Von dem hohen Leistungsstand des Orchesters konnten sich die anwesenden Gäste bei der Preisverleihung selbst überzeugen. Unter Leitung von Carsten Kühn wurden Musikstücke von den Beatles bis hin zu den Piraten der Karibik dargeboten.
Mit diesem Preis würde auch dazu beigetragen, dass die Jugendlichen im Computerzeitalter eine andere Art der Ausbildung erfahren könne. So die Worte des stellvertretenden Vorsitzenden des Bundes saarländischer Musikvereine Dieter Boden. Man brauche die Zuschüsse nicht nur für Freizeitaktivitäten sondern auch für die Anschaffung von Noten und weiteren Kosten für die musikalische Ausbildung so der Vorsitzende Stefan Abel. Man freue sich somit nicht nur über die Auszeichnung sondern auch über den damit verbundenen Geldbetrag in Höhe von 1000 Euro.