Nach Jahren von Gutachten und Streitereien um die Zuständigkeit ist der nun fertig gestellte Sicherheitszaun ein schwerer Schlag für eines der wichtigsten Wahrzeichen in St. Ingbert.
Egal ob mit Rad, zu Fuß oder auf einem Pferderücken die zahlreichen Wege vermischen sich nirgends so gut mit der geheimnisvollen Atmosphäre wie am Großen Stiefel. Dank Wanderhütte ist er ein fester Bestandteil der Gemeinschaft für Rentrisch, Sengscheid und St. Ingbert. Doch all das wird nun durch die Einkerkerung des Stiefels in einen Metallzwinger zerstört. Begründet mit der fast 20 Jahre alten Landesbauordnung (LBO) und eines Flyers der Tourismuszentrale.
Wo sich vorher ein moosbewachsener Holzzaun harmonisch in die Umgebung eingefügt hat, überstrahlt nun glänzendes Metall jede Aufnahme des Naturwahrzeichens. „Bisher habe ich noch nie einen solchen Zaun an einem Ausflugziel gesehen. Ob Saarschleife, Burg Homburg, Regenstein, sächsische Schweiz die kommen alle mit normalen Rohrzäunen aus und an diesen Stellen ist die Fallhöhe mehr als 60 Meter. Durch Sicherheitsbestimmungen kann solch eine Verfehlung doch nicht begründet werden!“, äußert sich FDP-Ortsvorsitzender René Keller. Besonders wundert er sich darüber, dass über Jahre die Verantwortung hin und her geschoben wurde, statt die Entscheidung der Gestaltung selbst zu treffen. „Wenn Ort- und Stadtrat die Verantwortung übernehmen und handeln, ohne immer nur abzuwarten, hätte man hier im Sinne des Bürgers und der Natur entscheiden können.“, so Keller weiter. Die freien Demokraten fordern daher bei Umbauten an Kulturdenkmälern, die direkt die Identität der St.Ingberter Bürger betreffen eine stärkere Einbindung dieser.
Wieso den Bewohnern eines der schönsten Fotomotive genommen wurde, so ganz ohne einen einzigen gemeldeten Unfall, ist ebenso unverständlich wie die Wuchtigkeit des Zauns. Dieses Modell war weder Teil der Vorschläge in der Aprilsitzung des Stadtrates, noch ist in der Bauvorschrift §38 „Umwehrung“ dieser in solch einer Größe und Höhe vorgeschrieben. Eine unmittelbare, senkrechte Gebäudeabsturzhöhe von überwiegend mehr als 12 m sucht man auf dem Stiefel vergebens. Zwischenräume von maximal 12 cm sind auch nur für Gebäude, nicht bauliche Anlagen vorgesehen und somit keine Bedingung des Zauns. Die aus 2004 stammende LBO ist in seiner jetzigen Fassung für Anwendung auf Naturwahrzeichen schlicht nicht geeignet. Eine Tatsache, die der Tourismus Zentrale Saarland des Landes wohl egal war, als sie in ihren 6-seitigen Leitfaden „Sicherheit auf Wanderwegen“ auf die „gültige Bauordnung“ verwiesen haben. Auch der §4 LBO, welcher explizit angibt, dass Anlagen (wie Zäune) in Material und Aussehen zur Umgebung in Einklang zu bringen sind, wurde einfach ignoriert. Hinterfragt wurden die Entscheidungen und Verantwortlichkeiten mal wieder nicht. Die Konsequenz dieses gedankenlosen Abnickens einzelner ist jedoch ab jetzt für alle sichtbar, zu Lasten des großen Stiefels. Laut dem FDP-Ortsvorsitzenden sollte daher zukünftig keine ortsfremde Landesbehörde nur anhand einer Interpretation von Paragraphen über so wichtige Wahrzeichen entscheiden. Eine Lösung hat er dafür auch bereit: „Zur Not machen wir aus dem Stiefel einen Premiumwanderweg, denn dann ist komischerweise allein die Gemeinde zuständig.“