Die Stadtverwaltung St. Ingbert informiert über den aktuellen Quarantäneregelungen: Personen, die durch einen PCR-Test positiv auf Corona getestet worden sind, müssen sich aufgrund der Absonderungsverordnung des Landes (www.corona.saarland.de) selbst in Isolation begeben. Sie erhalten durch das Ordnungsamt keinen schriftlichen Quarantänebescheid und auch kein Informationsschreiben mehr. Lediglich quarantänepflichtige Kontaktpersonen, die an das Gesundheitsamt gemeldet wurden, erhalten durch das Amt eine schriftliche Bestätigung über ihre Absonderung.
Im Übrigen ist als Nachweis beim Arbeitgeber der positive PCR-Test ausreichend.
Genesenen-Zertifikate werden in Apotheken ausgestellt; auch hier genügt es, das positive PCR-Testergebnis vorzulegen.
Grundsätzlich gilt:
– Die Quarantäne von 10 Tagen gilt sowohl für Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis als auch für direkte Kontaktpersonen.
– Der Tag nach dem positiven PCR-Test gilt als erster Tag der Quarantäne.
– Zur Testung und in medizinischen Notfällen darf die Quarantäne verlassen werden. Hierbei darf es zu keinen weiteren Kontakten kommen. Eine Nutzung des ÖPNV ist aus diesem Grund nicht möglich.
Freitestung
Die Quarantäne kann durch einen frühestens am 7. Tag der Quarantäne durchgeführten negativen Schnelltest vorzeitig beendet werden. Dies gilt sowohl für Infizierte (Indexpersonen) als auch für Kontaktpersonen. Ein Selbsttest ist hier nicht ausreichend. Der Schnelltest muss in einem zertifizierten Testzentrum durchgeführt werden. Darüber hinaus muss die zu testende Person in den 48 Stunden vor Durchführung der Testung symptomfrei gewesen sein.
Um eine Quarantäne vorzeitig zu beenden, ist das negative Ergebnis eines PCR- oder Antigen-Schnelltests zusammen mit einer schriftlichen Versicherung, dass in den 48 Stunden vor der Testung keine Symptome aufgetreten sind, an die E-Mail-Adresse
fr*********@st********.de
(Die Übermittlung des Dokumentes erfolgt in diesem Fall unverschlüsselt) oder per Fax an die Fax-Nr. 06894/13 111 zu übermitteln. Unter folgendem Link finden Sie das Formular:
https://www.st-ingbert.de/fileadmin/user_upload/Eidesstattliche_Versicherung.pdf
Das negative Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen Absonderungsdauer mitzuführen bzw. der Schul- oder Kita-Leitung vorzulegen.
Am Ende der Quarantäne nach 10 Tagen wird grundsätzlich kein Test mehr benötigt