Im Zuge der landesweiten Schließungen der Kitas und Schulen wurde durch die Stadt St. Ingbert eine Notfallbetreuung organisiert. Aufgrund der Lockerungen, die von der Landesregierung ab Montag, 27. April, beschlossen wurden, ist eine Neubeantragung für die Kinder in der Notbetreuung erforderlich geworden.
Es handelt sich hier um eine Notbetreuung und in erster Linie sollten die Kinder im häuslichen Umfeld betreut werden. Wenn dies nicht möglich ist und die berufliche Situation dies erfordert, können Betroffene eine Notbetreuung beantragen. Dieses Angebot gilt für bestimmte Gruppen, die in der Daseinsvorsorge tätig sind, z. B. Polizei, Rettungsdienst, ambulante und stationäre Pflegedienste u.s.w. Nähere Einzelheiten sind den Antragsformularen zu entnehmen. Bei der Aufnahme in die Notbetreuung handelt es sich um eine vorläufige Genehmigung, da auf die vorhandene Kapazität des Lehrpersonals zurückgegriffen werden muss.
Die entsprechenden Formulare sind auf der Homepage der Stadt St. Ingbert www.st-ingbert.de hinterlegt. Bitte das gesonderte Beiblatt der Stadt St. Ingbert beachten und der Anmeldung hinzufügen.
Die entsprechenden Formulare sollten möglichst bis Montag, 27. April 2020, bei der Kita oder Schule, die das Kind besucht, abgegeben werden.