Unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt es zur Zulässigkeit der Rückerstattung von Elternbeiträgen. Die Frage stellt sich, wenn der Streik, der derzeit eine Vielzahl von Kindertageseinrichtungen lahmlegt, über eine längere Zeit andauert. Dann sparen Kommunen Geld, weil für die Streiktage an die Streikenden kein Gehalt gezahlt wird.
Foto: Frank LeyendeckerOberbürgermeister Hans Wagner hat für die Stadt St. Ingbert bereits gestern erklärt, dass die Stadt am Streik der Erzieher/innen nicht verdienen will. Die Elternbeiträge, denen streikbedingt keine Leistung gegenübersteht, sollen, so Wagner, zurückerstattet werden. Die tatsächlichen Beträge, die zurückerstattet werden, können erst berechnet werden, wenn der Streik beendet ist. Derzeit wird deshalb erfasst, welche Kinder in Notgruppen betreut werden und welche Kinder in Einrichtungen zeitweise betreut werden, die nur an bestimmten Tagen bestreikt werden oder wurden.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Rückerstattung der Elternbeiträge besteht nicht. Nachdem nun landesweit diskutiert wird, inwieweit die Rückerstattung überhaupt möglich und zulässig ist, wird Oberbürgermeister Hans Wagner den Weg über den Stadtrat gehen. Er wird nach Streikende dem Rat vorschlagen, den Elternanteil, dem streikbedingt keine Leistung gegenübersteht, zu erstatten.