Laut Beschluss des Ministerrats des Saarlandes haben sich ab dem 20.11.2021 die Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen von 3G Regel auf 2G Regel geändert.
Dies betrifft bereits die folgenden Veranstaltungen der aktuellen Woche:
22. November 2021 Daphne de Luxe
24. November Oskar Schindlers Liste und
28. November Frau Holle.
Die Besucher müssen beim Einlass einen gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. Als vollständig geimpft gilt, wer vor mindestens 14 Tagen die abschließende Impfung erhalten hat. Als nachweislich genesen gilt, wer einen positiven PCR-Test vorlegen kann, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltest oder PCR-Test ist für die Teilnahme nicht ausreichend. Lediglich für Personen, die nachweislich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, ist die Teilnahme mit einem Nachweis über einen PCR-Test, der bis zu 48 Stunden gültig ist, zulässig.
Von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises ausgenommen sind Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Personen, die zwar das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch eine Kindertagesstätte oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und im Rahmen eines dortigen Testangebotes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden, sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.
Ticketkäufer/innen, die aufgrund der 2G-Regel keinen Zutritt zur Veranstaltung erhalten, werden gebeten, sich zur Rückabwicklung an die VVK-Stelle zu wenden, an der sie Ihr Ticket erworben haben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter kultur@st-ingbert.de oder 06894-13 515 oder auf www.st-ingbert.de
(Pressemitteilung der Stadt St. Ingbert)